Pianist verteidigt im Parlament Recht auf Wissen über Herkunft
Ein persönliches Statement über die Rechte des Kindes auf eigene Identität sowie eine musikalische Darbietung ist am Dienstag, 30. Jänner, ab 12 Uhr im Empfangssalon des Parlaments zu hören: Der US-Pianist Albert Frantz wird auf Anregung der "Aktion Leben" seine Lebensgeschichte erzählen, die er bereits von der UNO und anderen internationalen Foren dargelegt hat. Dazwischen spielt er auf dem Bösendorfer-Flügel George Gershwins "Rhapsody in Blue". "Die eigene Identität sollte kein Staatsgeheimnis sein. Sie muss als grundsätzliches Menschenrecht anerkannt werden", wird der Wahl-Wiener und Virtuose in der Einladung zitiert.
Albert Frantz (49) kam im US-Bundesstaat Pennsylvania durch Samenspende zur Welt, was ihm jedoch verheimlicht wurde, bis er es mit 30 Jahren erfuhr. Von seinem Adoptivvater wurde er als Kind regelmäßig schwer misshandelt, erst recht, als er mit 17 Jahren das Klavierspiel als seinen "Rettungsanker" entdeckte und dabei großes Talent entwickelte. Von seinen Lehrern gefördert, schlug Frantz eine Musikerlaufbahn ein und übersiedelte zum Studium nach Wien. Nach einem Gentest, 14 Jahren Suche und dem Kontaktabbruch mit seiner Herkunftsfamilie fand er via DNA-Datenbank seinen leiblichen Vater, der ihn in seine Familie aufnahm, auch zwei ebenfalls via Samenspende gezeugte Schwestern und nicht zuletzt auch die Wurzeln seines Klaviertalents - war doch auch die Großmutter väterlicherseits Pianistin.
Während es in den USA die anonyme Samenspende gibt, haben in Österreich auf diese Weise gezeugte Kinder ein Recht darauf, ab dem 14. Geburtstag die Identität des Spenders zu erfahren. Dieses Recht droht jedoch aufgelöst zu werden: Laut jüngsten Änderungen im Elternrecht ist gesetzliche Elternschaft nunmehr allein an den Umstand geknüpft, dass die Mutter und ihr Partner bzw. ihre Partnerin zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet sind oder in eingetragener Partnerschaft leben. Darüber hinaus ist in einem geplanten Zentralregister über Samen- oder Eizellspenden, dessen Einrichtung die Bundesregierung auf Wunsch des Nationalrats bis April vorbereiten soll, nur eine freiwillige Eintragung des biologischen Vaters vorgesehen.
Die "Aktion Leben" hatte die geplante Erfassung begrüßt, zugleich aber auch Kritik geäußert an der bloß freiwilligen Eintragung des biologischen Vaters im Falle der automatischen Anerkennung zweier gleichgeschlechtlicher Mütter als Eltern. Wie Kinder auf diese Weise von ihrem Vater erfahren könnten, sei dabei nicht geklärt. Dies widerspreche dem im Fortpflanzungsmedizingesetz verankerten, zum Schutz der Kinder erlassenen Verbot der anonymen Eizell- und Samenspende, welches nun unter Druck kommen werde, so die Kritik.
Quelle: kathpress