"Christen und Europa"
Mit dem 1. Jänner 2006 hat Österreich für ein halbes Jahr den Vorsitz in der EU übernommen. Aus diesem Grund widmet sich das folgende Dossier zum einen der EU als politische Institution, zum anderen Europa als "Projekt", wie es in der anhaltenden Debatte um eine gesamteuropäische Verfassung zum Ausdruck kommt.
Der Prozess der europäischen Integration, d.h. das Zusammenwachsen der Mitglieder der EU, vollzieht sich derzeit insbesondere auf der Ebene politischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Institutionen. Gerade aufgrund der wachsenden Europa-Skepsis nicht zuletzt auch in Österreich empfiehlt es sich, die Struktur der EU, ihre zahlreichen Verflechtungen, Institutionen und Organe in den Blick zu nehmen (siehe nebenstehende Links).
Die Österreichische Bischofskonferenz verfolgt den Prozess der europäischen Integration "in kritischer Solidarität" und ruft dazu auf, "den Blick auf Christus zu richten", um so dazu beizutragen, "Europa eine Seele zu geben", wie es der ehemalige Präsident der EU-Kommission, Jacques Delors, ausgedrückt hat. Hierzu bedürfe es, so betonte die Bischofskonferenz bereits in einer Erklärung aus dem Jahr 2002, "des Beitrags der kulturellen Kräfte und der Religionsgemeinschaften".
Zum zentralen Streitpunkt im Ringen um den Fortgang des Integrationsprozesses wurde das Projekt eines Vertrages über eine Verfassung für Europa (Dateigröße 2 MB!).
Der offizielle Startschuss zu diesem Projekt fiel am 28. Februar 2002. Ab diesem Datum arbeitete der Europäische Konvent unter dem Vorsitz von Valèry Giscard d'Estaing und unter Beteiligung von 105 Vertretern der Regierungen der Mitgliedsstaaten, der Beitrittskandidaten, der nationalen Parlamente und des EU-Parlaments an einem gemeinsamen Entwurf zu einer europäischen Verfassung. Nach 16monatiger Beratung wurde die Arbeit am 10. Juli 2003 beendet und die Verfassung am 29. Oktober 2004 in Rom von den 25 europäischen Staats- und Regierungschefs unterzeichnet. Der österreichische Nationalrat ratifizierte die Verfassung am 11. Mai 2005. In Frankreich und in den Niederlanden lehnte das Volk in Abstimmungen die Ratifizierung ab. Die Zukunft des Vertragswerkes ist derzeit daher unsicher.
Zentrale Anliegen der christlichen Kirchen im Prozess der Verfassungsdiskussion waren sowohl die Frage eines Gottesbezuges in der Verfassungspräambel als auch die Frage nach der Einbindung der Kirchen in das "demokratische Leben der Union", wie es im sechsten Unterkapitel zu den Erläuterungen der Grundrechtecharta beschrieben wird.
Eine ausdrückliche Nennung des Gottesnamens konnte nicht erreicht werden, dem Anliegen wurde insofern entsprochen, als die Präambel an das "kulturelle, religiöse und humanistische Erbe Europas" erinnert, aus dem sich Sdie unverletzlichen und unveräußerlichen Rechte des Menschen sowie Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit als universale Werte entwickelt haben".
Das zweite Anliegen findet seine vertragliche Aufnahme in Teil II, Titel VI, Artikel I-52. Dort heißt es zum "Status der Kirchen und weltanschaulichen Gemeinschaften" unter Punkt 3: "Die Union pflegt mit diesen Kirchen und Gemeinschaften in Anerkennung ihrer Identität und ihres besonderen Beitrags einen offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog."
Die Rubriken Meldungen und Tipps bieten zu diesen beiden Punkten eine Auswahl an Beiträgen und Lektüreempfehlungen, die die Breite der diesbezüglich geführten Debatten dokumentieren soll.








