Exkommunikation: Schönborn unterstützt Scheuer
"Wenn jemand in einem für unsere Kirche so zentralen Punkt wie der Eucharistie einen Sonderweg geht und propagiert, der weit außerhalb unseres Glaubens liegt, ist das ein schwerwiegender Schritt hinaus aus der Gemeinschaft der Kirchen", so der Kardinal in einer "Kathpress" vorliegenden Stellungnahme.
Sicher sei für ihn, dass Manfred Scheuer - als "milder und besonnener" Bischof" - in dieser Sache "wirklich alles versucht" habe, so Schönborn weiter. An Bischof Scheuer liege es auch, die Tragweite eines derartigen Schrittes durch ein Exkommunikationsdekret klar zu machen, wobei er selbst mangels Detailkenntnis zum vorliegenden Fall nichts sagen könne. Wie der Kardinal betonte, würde er sich für eine Rückkehr des Ehepaares Heizer "wieder ganz unter das gemeinsame Dach" freuen, Nachsatz: "Die Tür ist jederzeit offen".
Vatikan: Diözesanbischof zuständig
Papst Franziskus war dem Vernehmen nach nicht persönlich über das Verfahren informiert. Die Feststellung der Exkommunikation falle in die Zuständigkeit des Diözesanbischofs, hieß es dazu im Vatikan. Da es sich um ein Delikt gegen die Eucharistie handle, habe der Bischof gemäß geltendem Kirchenrecht im Anschluss an eine interne Voruntersuchung die Römische Glaubenskongregation informiert. Diese habe dann festgestellt, dass es sich um einen Fall handle, der gemäß Canon 1379 des Kirchengesetzbuches CIC zur Tatstrafe der Exkommunikation führe. Die Exkommunikation wiederum habe der Bischof dann in der Diözese festgestellt und bekanntgegeben.
Nach dem Kirchenrecht ist es auch möglich, dass die Glaubenskongregation in besonders schwerwiegenden Fällen, die zum Beispiel Strafmaßnahmen gegen hochrangige Kleriker nach sich ziehen, auch den Papst persönlich informiert. In der Causa Heizer dürfte dies aber nicht der Fall gewesen sein.
Quelle: kathpress