Wien: Irritationen um "Platzverbote" ausgeräumt
Notwendige "Platzverbote" beziehen sich nicht auf die Gläubigen, die an den beiden "Veranstaltungsorten" mit dem Papst beten und feiern wollen
Alle Gläubigen sind zur Begrüßung von Papst Benedikt XVI. auf dem Platz Am Hof am 7. September und zur Mitfeier der Sonntagsmesse am 9. September auf dem Stephansplatz und auf dem Graben herzlich eingeladen. Dies betonte der Pressesprecher der Erzdiözese Wien, Erich Leitenberger, am Dienstag. Es sei ein "Missverständnis", die notwendigen "Platzverbote" der Sicherheitsbehörden auch auf die mitfeiernden Gläubigen auf diesen beiden Plätzen zu beziehen. Beide Feierplätze sind für alle Gläubigen ohne Zählkarten frei zugänglich. Den Platz "Am Hof" können die Gläubigen am Freitag über die Freyung betreten, das Vorprogramm beginnt dort um 10 Uhr. Zur Mitfeier auf dem Stephansplatz am Sonntag ist der Zugang über den Graben, die Kärntner Straße, Goldschmiedgasse und Rotenturmstraße möglich. Auch hier sind die Gläubigen herzlich eingeladen, ab 7 Uhr das Vorprogramm mitzufeiern.
Die Verordnung der Bundespolizeidirektion auf Grund § 36 Abs. 1 des Sicherheitspolizeigesetzes von 1991 sei genau zu lesen, so Leitenberger: "Wir sind den österreichischen Sicherheitsbehörden überaus dankbar, dass sie für die Sicherheit des Papstes Sorge tragen. Aber es darf keine Missverständnisse geben". Ziffer 3 von § 36 Abs.1 sehe ausdrücklich vor, dass "Gäste oder sonst in direktem oder indirektem Zusammenhang" stehende Personen Zutritt haben. Im Innenministerium gebe es eine Hotline unter 059 133 9500, die bis einschließlich 9. September rund um die Uhr erreichbar sei.