Landau nach EuGH-Gutachten: Familienbeihilfe voll zurückzahlen
Caritas-Präsident Michael Landau begrüßt den Schlussantrag des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), wonach die Indexierung der Familienbeihilfe in Österreich gegen EU-Recht verstößt. "Die Familienbeihilfe für Kinder, deren Eltern in Österreich arbeiten, an die Lebenshaltungskosten im Herkunftsland anzupassen, war seit jeher keine gute Idee", betonte Landau in einer Aussendung am Donnerstag.
Der EuGH-Schlussantrag bestätige die langjährige Kritik der Caritas an der Indexierung von Familienleistungen für Kinder im EU-Ausland, deren Eltern in Österreich arbeiten, so Landau. Er hoffe nun, dass der EuGH in seinem Urteil dem Schlussantrag des Generalanwalts folge, die Bundesregierung die Indexierung von Familienleistungen zurücknehme und den betroffenen Familien die fälschlich gekürzten Beträge der letzten Jahre zurückgezahlt werden.
Die Maßnahme treffe etwa Arbeitnehmer aus osteuropäischen Ländern besonders hart. "Gleiche Beiträge müssen zu gleichen Leistungen führen. Jede andere Regelung widerspricht einem der grundlegendsten Prinzipien und Grundgedanken der EU, nämlich der Gleichheit der EU-Bürgerinnen und -Bürger und richtet sich faktisch gegen EU-Länder mit niedrigerem Lohnniveau", so Landau. Es sei klar, dass in einem geeinten Europa alle Kinder gleich viel wert sein müssen.
Arbeitskräfte aus dem Ausland notwendig
Argumentiert wurde der Vorstoß der damaligen ÖVP-FPÖ-Bundesregierung 2019 durch potenzielle Kosteneinsparungen im Ausmaß von 114 Millionen Euro pro Jahr. "Hinter diesen Zahlen stehen Menschen, die die Einsparungen in ihrem alltäglichen Leben hart treffen", so Landau. Während der Grundbetrag der Familienbeihilfe in Österreich zurzeit 114 Euro pro Kind beträgt, erhalten Eltern, die in Österreich arbeiten, deren Kinder aber beispielsweise in Rumänien leben, nur mehr 55 Euro. Für ein Kind in Polen erhalten Eltern 60 Euro. "Familien aus Rumänien oder Polen verlieren somit etwa die Hälfte", so Landau.
Gerade die letzten Jahre der Pandemie hätten gezeigt, dass in Österreich in Branchen wie dem Gesundheits- und Pflegebereich, wo schon jetzt ein eklatanter Fachkräftemangel herrscht, auf den Einsatz von Arbeitnehmern aus dem EU-Ausland angewiesen ist, so Landau: "Es muss im Bestreben Österreichs sein, jene Menschen zu halten und faire Arbeitsbedingungen anzubieten. Kurzsichtige Maßnahmen wie die Indexierung könnten das Gegenteil bewirken." Er halte eine Indexierung nicht nur für EU-rechtswidrig, sondern auch für ein "fatales Signal, wenn wir an die Aufrechterhaltung des sozialen und wirtschaftlichen Lebens in Österreich denken".
Quelle: kathpress